Rahmenbedingungen
Das Erstgespräch dient dazu, einander kennen zu lernen und die Anamnese (Krankheitsgeschichte) zu erheben, die die Grundlage aller weiteren Maßnahmen darstellt.
In diesem ausführlichen Gespräch werden der aktuelle Anlass, die Entwicklungsgeschichte Ihrer Beschwerden und weitere Belastungen abgeklärt und in ihrer möglichen Beziehung zueinander analysiert.
Unser Ziel ist es, die Ursachen und Bedingungen der aktuellen Fragestellung umfassend abzuklären. Dies geschieht einerseits bei uns, andererseits können auch externe Befunde dafür herangezogen werden.
Befundbesprechung:
In einem ersten Befundgespräch werden mit Ihnen die Ergebnisse der multidimensionalen Diagnostik besprochen. Die Diagnose ist dann Ausgangspunkt zur Wahl der effektivsten Therapiemethode.
Je nach Diagnose sind unterschiedliche Behandlungsmethoden empfehlenswert. Diese reichen von Krisenintervention, über psychologische Beratungsgespräche oder Coaching bis hin zu Psychotherapie, Physiotherapie oder Osteopathischer Behandlung.
Die Sitzungen finden normalerweise wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten.
Kooperation mit externen Partnern:
In manchen Fällen erscheint eine Kooperation mit externen Partnern notwendig. Z.B. wenn eine begleitende oder vorübergehende medikamentöse Unterstützung sinnvoll erscheint, oder Ergotherapie eine notwendige Ergänzung des Therapieplans darstellt.
1 Einheit á 50 Min. € 120,-
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Zunächst bezahlen Sie das Honorar mittels Überweisung und senden die Honorarnote, die Einzahlungsbestätigung sowie eine Zuweisung (diese bekommen Sie vom überweisenden Arzt oder der überweisenden Ärztin) an Ihre Krankenkasse. Diese überweist den Ihnen zustehenden Patientenanteil auf Ihr Konto.
Auf der Homepage Ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Derzeit bezahlen die Krankenkassen folgende Kostenzuschüsse pro Einheit:
ÖGK
Zuschuss: € 33,70,-
www.gesundheitskasse.at
SVS
Zuschuss: € 45,-
www.svs.at
BVAEB
Zuschuss: € 46,60,-
www.bvaeb.sv.a
Zusätzlich können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend gemacht werden.
UNTER SUPERVISION
1 Einheit á 50 Min. € 60,-
Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass man sich im letzten Teil seiner siebenjährigen Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten befindet. Man arbeitet so wie andere Psychotherapeut:innen auch, nur mit dem Zusatz, dass die Therapieprozesse mit einer Supervisorin oder einem Supervisor reflektiert werden. Das bedeutet für Sie, eine doppelte Sicherheit und niedrigere Behandlungskosten. Hierfür gibt es keine Kostenzuschüsse durch die Krankenkassen.
1 Einheit á 50 Min. € 85,-
Seit 1.1.2024 bezahlen die Krankenkassen hierfür die selben Zuschüsse wie für Psychotherapie.
1 Einheit á 30 Min. € 40,-
Die Höhe der Kostenübernahme der einzelnen Krankenkassen fällt unterschiedlich aus, so übernehmen:
ÖGK und SVS maximal 80% der Behandlungskosten, die BVAEB übernimmt maximal 90% der Behandlungskosten für eine jeweils halbstündige physiotherapeutische Behandlung.
Sonstige Kassen auf Nachfrage.
1 Einheit á 60 Min. € 90,-
Die Kostenerstattung (ganz oder teilweise) für eine osteopathische Behandlung von 1 Stunde bietet seitens der gesetzlichen Versicherungen lediglich die SVS an, bei privaten Krankenversicherungen sollte vorher geklärt werden, ob die jeweilige Versicherung die osteopathische Behandlung in ihrem Leistungskatalog aufführt.
erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient einem beiderseitigen Kennenlernen.
Wir besprechen ausführlich Ihr Anliegen bzw. Ihre Wünsche und Ziele und Sie erhalten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Therapie, psychologischen oder physiotherapeutischen Behandlung. Sie können sich einen ersten Eindruck von unserer Arbeitsweise machen und überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Da wir uns auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehmen, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.
verschwiegenheit
Alles, was Sie im Rahmen unserer Zusammenarbeit sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Diesbezüglich sind wir an eine absolute Verschwiegenheit gebunden.
Klientel
Unser Angebot richtet sich an Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Frequenz
Der äußere Rahmen der Therapie besteht aus kontinuierlichen, regelmäßigen Einzelstunden, die im Normalfall in einem Abstand von 1 oder 2 Wochen stattfinden. Die dafür notwendigen Termine werden individuell vereinbart.
Absageregelung
Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor Termin kostenfrei per Mail, Telefon, Nachricht auf der Mailbox oder SMS abgesagt werden. Wird nicht oder innerhalb dieser 48 Stunden vor dem Termin abgesagt und ist der Termin nicht nachzubesetzen, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.
Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
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