Rahmenbedingungen

IPSY-180

Ablauf, Kosten & RAHMENBEDINGUNGEN

Damit Sie sich vorstellen können,
was Sie erwartet.


Ablauf

01

ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch dient dazu, ein­an­der ken­nen zu ler­nen und die Anamnese (Krankheitsgeschichte) zu erhe­ben, die die Grundlage aller wei­te­ren Maßnahmen darstellt. 

In die­sem aus­führ­li­chen Gespräch wer­den der aktu­el­le Anlass, die Entwicklungsgeschichte Ihrer Beschwerden und wei­te­re Belastungen abge­klärt und in ihrer mög­li­chen Beziehung zuein­an­der analysiert.

02

DIAGNOSTIKPHASE

Unser Ziel ist es, die Ursachen und Bedingungen der aktu­el­len Fragestellung umfas­send abzu­klä­ren. Dies geschieht einer­seits bei uns, ande­rer­seits kön­nen auch exter­ne Befunde dafür her­an­ge­zo­gen werden. 

Befundbesprechung:
In einem ers­ten Befundgespräch wer­den mit Ihnen die Ergebnisse der mul­ti­di­men­sio­na­len Diagnostik bespro­chen. Die Diagnose ist dann Ausgangspunkt zur Wahl der effek­tivs­ten Therapiemethode. 

03

BEHANDLUNG

Je nach Diagnose sind unter­schied­li­che Behandlungsmethoden emp­feh­lens­wert. Diese rei­chen von  Krisenintervention, über psy­cho­lo­gi­sche Beratungsgespräche oder  Coaching bis hin zu Psychotherapie, Physiotherapie oder Osteopathischer Behandlung

Die Sitzungen fin­den nor­ma­ler­wei­se wöchent­lich statt und dau­ern in der Regel 50 Minuten.

Kooperation mit exter­nen Partnern:
In man­chen Fällen erscheint eine Kooperation mit exter­nen Partnern not­wen­dig. Z.B. wenn eine beglei­ten­de oder vor­über­ge­hen­de medi­ka­men­tö­se Unterstützung sinn­voll erscheint, oder Ergotherapie eine not­wen­di­ge Ergänzung des Therapieplans darstellt.

Unser Angebot

Psychotherapie

1 Einheit á 50 Min. € 120,-

Bei Vorliegen einer krank­heits­wer­ti­gen Störung besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rück­erstat­ten zu las­sen. Zunächst bezah­len Sie das Honorar mit­tels Überweisung und sen­den die Honorarnote, die Einzahlungsbestätigung sowie eine Zuweisung (die­se bekom­men Sie vom über­wei­sen­den Arzt oder der über­wei­sen­den Ärztin) an Ihre Krankenkasse. Diese über­weist den Ihnen zuste­hen­den Patientenanteil auf Ihr Konto.

Auf der Homepage Ihrer Krankenkasse kön­nen Sie nach­le­sen, wel­che Bedingungen außer­dem vor­lie­gen müs­sen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.

Derzeit bezah­len die Krankenkassen fol­gen­de Kostenzuschüsse pro Einheit:

ÖGK
Zuschuss: € 33,70,-
www.gesundheitskasse.at

SVS
Zuschuss: € 45,-
www.svs.at

BVAEB
Zuschuss: € 46,60,-
www.bvaeb.sv.a

Zusätzlich kön­nen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für Psychotherapie als „außer­ge­wöhn­li­che Belastungen mit Selbstbehalt“ gel­tend gemacht werden.

Psychotherapie

UNTER SUPERVISION

1 Einheit á 50 Min. € 60,-

Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision bedeu­tet, dass man sich im letz­ten Teil sei­ner sie­ben­jäh­ri­gen Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten befin­det. Man arbei­tet so wie ande­re Psychotherapeut:innen auch, nur mit dem Zusatz, dass die Therapieprozesse mit einer Supervisorin oder einem Supervisor reflek­tiert wer­den. Das bedeu­tet für Sie, eine dop­pel­te Sicherheit und nied­ri­ge­re Behandlungskosten. Hierfür gibt es kei­ne Kostenzuschüsse durch die Krankenkassen. 

Psychologische Beratung & Behandlung

1 Einheit á 50 Min. € 85,-

Seit 1.1.2024 bezah­len die Krankenkassen hier­für die sel­ben Zuschüsse wie für Psychotherapie.

Physiotherapie

1 Einheit á 30 Min. € 40,-

Die Höhe der Kostenübernahme der ein­zel­nen Krankenkassen fällt unter­schied­lich aus, so übernehmen:

ÖGK und SVS maxi­mal 80% der Behandlungskosten, die BVAEB über­nimmt maxi­mal 90% der Behandlungskosten für eine jeweils halb­stün­di­ge phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behandlung.

Sonstige Kassen auf Nachfrage.

 

Osteopathie

1 Einheit á 60 Min. € 90,-

Die Kostenerstattung (ganz oder teil­wei­se) für eine osteo­pa­thi­sche Behandlung von 1 Stunde bie­tet sei­tens der gesetz­li­chen Versicherungen ledig­lich die SVS an, bei pri­va­ten Krankenversicherungen soll­te vor­her geklärt wer­den, ob die jewei­li­ge Versicherung die osteo­pa­thi­sche Behandlung in ihrem Leistungskatalog aufführt.

Mag. Jasmin Ruprecht

erst­ge­spräch

Das Erstgespräch ist unver­bind­lich und dient einem bei­der­sei­ti­gen Kennenlernen. 

Wir bespre­chen aus­führ­lich Ihr Anliegen bzw. Ihre Wünsche und Ziele und Sie erhal­ten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Therapie, psy­cho­lo­gi­schen  oder phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Behandlung. Sie kön­nen sich einen ers­ten Eindruck von unse­rer Arbeitsweise machen und über­le­gen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vor­stel­len können.

Da wir uns auch für das Erstgespräch aus­rei­chend Zeit neh­men, dau­ert es eine gan­ze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.

IPSY-177

ver­schwie­gen­heit

Alles, was Sie im Rahmen unse­rer Zusammenarbeit sagen oder tun wer­den, bleibt unter uns. Diesbezüglich sind wir an eine abso­lu­te Verschwiegenheit gebunden.

Klientel

Unser Angebot rich­tet sich an Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Frequenz

Der äuße­re Rahmen der Therapie besteht aus kon­ti­nu­ier­li­chen, regel­mä­ßi­gen Einzelstunden, die im Normalfall in einem Abstand von 1 oder 2 Wochen statt­fin­den. Die dafür not­wen­di­gen Termine wer­den indi­vi­du­ell vereinbart.

IPSY-178

Absageregelung

Bereits ver­ein­bar­te Termine kön­nen bis spä­tes­tens 48 Stunden vor Termin kos­ten­frei per Mail, Telefon, Nachricht auf der Mailbox oder SMS abge­sagt wer­den. Wird nicht oder inner­halb die­ser 48 Stunden vor dem Termin abge­sagt und ist der Termin nicht nach­zu­be­set­zen, ist das Honorar für die ver­säum­te Stunde zu entrichten.


Bei Zuspätkommen ist kei­ne Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

IPSY-173

Noch Fragen?

KONTAKTIEREN SIE UNS!

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